Organisatorisches im Einzelnen

Organisatorisches - mehr Info


Praxisablauf - Bitte vereinbaren Sie für alle Untersuchungen oder Behandlungen einen Termin - per Telefon, e-mail, Brief, messenger medflex oder persönlich.
Betreten Sie bei möglichen Infekten bitte nicht unaufgefordert die Praxis, sondern warten Sie vor der Praxis bis Sie aufgerufen werden. Sie werden direkt in das Untersuchungszimmer geführt ohne Kontakt zum Wartezimmer oder zur Anmeldung.
Bei allen anderen Anlässen melden Sie sich am Anmeldetresen beim Praxispersonal mit Ihrem Anliegen an und halten Sie Ihre Versichertenkarte bereit. Informieren Sie uns über etwaige Änderungen der Adresse / Telefonnummer und falls Sie starken Zeitdruck oder heftige Beschwerden haben !
Aus dem Wartebereich werden Sie dann von einer medizinischen Fachangestellten (MFA) aufgerufen, welche vor dem folgenden Arztgespräch schon vorbereitend tätig wird. Hier können Sie schon einmal Ihr Anliegen und Befinden angeben, Rezepte für Dauermedikamente drucken lassen, Facharzt- oder Krankenhausbriefe zum einscannen geben und evtl. weiterführende Untersuchungen wie Blutabnahme, EKG, Lungenfunktion, Seniorencheck, Urinstatus ect. bekommen.
Danach geht´s wieder in den Wartebereich bis Sie von der Ärztin aufgerufen werden. Melden Sie sich dann nach dem Arztkontakt ggf. nochmal an der Anmeldung für die Vereinbarung von Folgeterminen oder Durchführung von Behandlungen.
Nutzen Sie die Telefon-Sprechstunde, um Untersuchungsergebnisse wie z.B. Laborwerte von der Arzthelferin übermitteln zu lassen.
Sie bekommen in der Praxis einmalig den Behandlungsvertrag und die Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung zum Unterzeichnen vorgelegt. Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rezepte - Sie können Ihre Rezeptwünsche am besten über das gesonderte Rezept-Telefon: 030-54 98 53 95 (Anrufbeantworter), das  Praxisfax: 030-54 98 59 33  , unsere e-mail: praxis_dr_schwarz@web.de oder den Rezept-Briefkasten vor der Praxistür anfordern.  Dann liegt das überprüfte Rezept in den nächsten Tagen an der Anmeldung für Sie bereit. Bitte BTM-Rezepte (Opiate) immer mehrere Tage im Voraus anfragen.
Infoblatt Rezept-Wünsche
Überweisungen - Patienten (insbesondere bei Hausarztzentrierter Versorgung) benötigen für Facharztbesuche (außer Frauenarzt, Augenarzt, Zahnarzt) in der Regel eine Überweisung. So erhält der ärztliche Kollege Hinweise zum Patienten und wir als Hausarztpraxis einen Befundbericht vom Kollegen. Je nach Fragestellung bedarf es einer ärztlichen Spezifizierung und der Einschätzung der Notwendigkeit, z.B. bei Röntgen/CT-Untersuchungen. Bei reinen Verlaufskontrollen/DMP-Patienten kann die Überweisung vom geschulten Praxispersonal ausgestellt werden. Seit Abschaffung der Praxisgebühr gelten die Überweisungen auch quartalsübergreifend. Schätzt die Ärztin die Überweisung als dringlich ein, kann direkt oder über die Terminservicestellen ein Termin vermittelt werden. Überweisungen ins Krankenhaus können nur für die Hochschulambulanzen der Charité ausgestellt werden, für andere Krankenhäuser in der Regel nicht.
Überweisen ins Krankenhaus
Einweisung - Eine Krankenhauseinweisung ist nur nach ärztlicher Indikationsstellung möglich. Lassen Sie die Einweisung zur Bestätigung der Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse abstempeln bevor Sie sich ins Krankenhaus begeben (Notfälle ausgenommen). Für ambulant mögliche Maßnahmen ist aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine Überweisung zum Facharzt anstatt einer Einweisung ins Krankenhaus vorgesehen.
Transportschein - Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu gehören Krankenhausbehandlung ersetzende Behandlungen, vor- und nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus, Dialysebehandlungen und bestimmte Therapien von Krebserkrankungen. Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Krankenfahrtensind Fahrten, die beispielsweise mit einem Taxi stattfinden. Eine medizinisch-fachliche Betreuung des Versicherten findet während der Fahrt nicht statt. Krankentransporte sind Fahrten mit einem Krankentransportfahrzeug. Sie können erforderlich sein, wenn der Patient unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Fahrzeugausstattung benötigt. Ein Grund kann auch sein, dass damit die Übertragung einer schweren, ansteckenden Krankheit des Patienten vermieden werden kann.
Physiotherapierezept - Für den oft geäußerten Wunsch nach einer Massage über die Solidargemeinschaft (Krankenkasse) bleibt uns nur ein sehr enger Spielraum. Seit 2017 ist die Verordnung nur noch mittels zertifizierter Software möglich. Je nach Diagnose sind bestimmte Verfahren (Krankengymnastik/Manuelle Therapie/Klassische Massage) vorgegeben. Das Verordnungskontingent ist gedeckelt. Folgender Euro-Betrag steht Fachärzten für Allgemeinmedizin 2017 in Berlin für Heilmittelverordnungen pro Patient und Quartal im Durchschnitt zur Verfügung: 7,80 Euro für 0-15J, 4,91Euro für 16-49J, 8,92 Euro für 50-64J, 16,48 Euro für >64J. Das bedeutet, für eine Verordnung über 6x Manuelle Therapie bei einem 40-jährigen Patienten, sollte bei ca. 18 anderen Patienten keine Verordnung erfolgen, um die Kosten insgesamt nicht zu überschreiten. Dies wäre kein Problem, wenn 18 Leute nur wegen Durchfall oder Erkältung kommen, schwieriger allerdings, wenn Nackenschmerzen, Schulterbeschwerden, Bandscheibenvorfall, Schlaganfall, Zustand nach OP etc. vorliegen. Daher werden Physiotherapierezepte bei uns erst nach ärztlicher Überprüfung ausgestellt und Sie manchmal an den Orthopäden verwiesen, welcher anderer Budgetierung unterliegt. Übrigens - gesetzlich Krankenversicherte müssen sich in Form von Zuzahlungen an den Gesundheitskosten beteiligen. Bei Heilmitteln beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung. Wir bieten in unserer Praxis weitere hilfreiche Behandlungsmethoden bei Beschwerden des Bewegungsapparates an.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  (AU) - Kommen Sie bzw. melden Sie sich rechtzeitig in der Praxis ! Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu maximal drei Tagen zulässig. Um Ihren Anspruch auf Krankengeld nicht zu verlieren, sollten Sie unbedingt darauf achten, die erste bescheinigte Arbeitsunfähigkeit wenn nötig, rechtzeitig verlängern zu lassen. Demnach sollte die Folgebescheinigung als ersten Tag das Datum aufführen, das dem letzten Tag der Erstbescheinigung folgt. Werden Sie zwischendurch auch nur für einen Tag theoretisch wieder arbeitsfähig, kann hierdurch Ihr Anspruch auf Krankengeld vergehen. Für den Zeitraum eines stationären Krankenhausaufenthaltes benötigen Sie keine gesonderte AU, sondern nur die Aufenthaltsbescheinigung.
Hausbesuche - Soweit möglich sollten Patienten von Angehörigen/Nachbarn/Begleitpersonen zu uns in die Praxis gebracht werden für eine gute medizinische Versorgung. Wir führen jedoch bei bettlägerigen oder deutlich eingeschränkt mobilen Patienten auch Hausbesuche durch. Die Hausbesuche erfolgen in der Regel geplant, teils durch die als Praxisassistentin qualifizierte medizinische Fachangestellte, teils durch die Ärztin.
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst - Wenn Sie dringende gesundheitliche Probleme haben, die keinen Notarzt/Rettungsdienst erforderlich machen (Tel. 112), wenn aber eine zeitnahe Erst-Behandlung notwendig erscheint und Sie nicht in die Praxis kommen können,  dann hilft Ihnen der KV-Arzt noch am selben Tag weiter - Tel. 116 117 - auch am Wochenende und nachts.
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