Mehr Infos J1

Mehr Info J1


Wenn Du möchtest, kannst Du alleine oder in Begleitung von einem Elternteil oder einem Freund / Freundin zur Untersuchung kommen. Mitnehmen musst Du lediglich Deine Versicherungskarte und Deinen Impfpass.

Was untersucht wird

Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über mögliche Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung.
  • Körpergröße, Gewicht und Blutdruck werden gemessen, und eine Urinprobe wird untersucht.   
  • Die Organe,  das Skelettsystem und der Stand der Pubertätsentwicklung werden untersucht.
  • Gegebenenfalls wird noch etwas Blut abgenommen, um bei Auffälligkeiten oder familiären Belastungen die Blutwerte zu überprüfen. Eine routinemäßige Blutabnahme ist nicht vorgesehen. Bei Fragen, welche Laborwerte als reine Vorsorge individuell sinnvoll sind und als Privatleistungen gelten, sprich uns an.
  • Darüber hinaus stehen bei der J1 vor allem die seelische und schulische Entwicklung sowie mögliche Auffälligkeiten im Mittelpunkt.
  • Die Ärztin interessiert sich auch für das Verhalten hinsichtlich Rauchen, Alkoholkonsum und Medienumgang und gibt gegebenenfalls Ratschläge und Hinweise für eine gesunde Lebensführung.
  • Der Impfschutz wird überprüft und – mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten – gegebenenfalls vervollständigt.
Gelegenheit zum vertraulichen Gespräch

Der Übergang vom Kindsein ins Erwachsenenalter ist eine besondere Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Da taucht sicherlich manche Frage auf, die Du vielleicht lieber mit jemand anderem als mit Deinen Eltern klären möchtest. Bei der J1 kannst Du mit der Ärztin in Ruhe über alles sprechen, was Dir vielleicht unter den Nägeln brennt: über Sexualität und Verhütung, Drogen, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Essstörungen, aber auch über mögliche Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis. Du kannst sichergehen, dass das Gespräch vertraulich bleibt. Denn auch wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Du es nicht möchtest, darf die Ärztin hierüber keine Auskunft geben, es sei denn, es bestünde eine Gefahr für Dein Leben.
Info-Broschüre für Jugendliche zur J1
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